Indikation für eine Hörgeräteversorgung:
Die Regelversorgung ist eine beidohrige Versorgung.
Voraussetzung hierfür ist, dass der tonaudiometrische Hörverlust auf dem besseren Ohr in mindestens einer der Prüffrequenzen zwischen 500 und 4000 Hz 30 dB oder mehr beträgt und gleichzeitig das Sprachverstehen bei Verwendung des Freiburger Einsilbertests mit Kopfhörern bei einem Pegel von 65 dB nicht mehr als 80% beträgt.
PTA
Der PTA-Wert ist der Pure Tone Average (deutsch: Reinton Durchschnitt). Normalerweise werden für die Berechnung des PTA der Durchschnitt des Ton-Hörverlustes bei den Frequenzen 500Hz, 1kHz, 2kHz und 4kHz genommen. Da für das Sprachverständnis vor allem der Bereich der soeben genannten Frequenzen relevant ist, werden diese vier Frequenzen für die Berechnung des PTA genommen. Je nach Audiometrie-Software kann angegeben werden, aus welchen Frequenzen der PTA berechnet werden soll.
Sprachaudiometrie
Bei der Sprachaudiometrie werden nachfolgende Sprachtests unterschieden:
- In Ruhe: Es gibt Sprachtests, bei denen Wörter „in Ruhe“ abgespielt werden, also nur Wörter und keine weiteren Geräusche. Der in Deutschland bekannte Sprachtest ist der sogenannte "Freiburger Sprachtest".
- Im Störlärm: Bei den Sprachtests „im Störlärm“ werden Wörter abgespielt, bei denen gleichzeitig auf dem Kopfhörer bzw. im Freifeld Störlärm, z.B. ein Vertäubungsrauschen abgespielt wird. Dies simuliert eine reelle Hörsituation. Bekannte Sprachtests sind der Freiburger Sprachtest, oder auch die Oldenburger Sprachtestverfahren.
Sprachaudiogramm
Beim Sprachaudiogramm wird geprüft, wie gut der Patient Sprache (Wörter) versteht. Die X-Achse gibt die Intensität in dB SPL an, die Y-Achse die Verständlichkeit in %.
Bei Normalhörenden liegt die 50%-Verständlichkeit beim Zahlentest (=mehrsilbige Wörter) bei 18.5dB SPL. Die Normkurven sind bei den meisten Audiometern sichtbar.